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AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Vendomat AG

Ohne gegenteilige, schriftliche und unterzeichnete Abmachung gelten folgende Verkaufsbedingungen:

1

Mündliche Vereinbarungen, zusätzliche Abreden

Mündliche Vereinbarungen, zusätzliche Abreden usw. sind ungültig und für die VENDOMAT AG nicht bindend.

2

Lieferverzug

Lieferverzug berechtigt den Käufer nicht zur Vertragsauflösung. Bei bauseitiger Terminverzögerung von mehr als 30 Tagen ist die VENDOMAT AG berechtigt, den Kaufgegenstand mit dem vereinbarten Zahlungsziel in Rechnung zu stellen.

3

Installationen

Der Käufer ist verpflichtet, für vorschriftsgemässe Installationen (gemäss unseren Installationsanweisungen) besorgt zu sein und diese an den von uns bestimmten Ort zu führen, bevor die Maschinen/Geräte abgerufen werden. Eventuelle zusätzliche Technikerbesuche für nicht vorschriftsgemäss durchgeführte käuferseitige Neuinstallationen werden zum normalen Tarif verrechnet.

4

Angaben des Käufers

Der Käufer wird der VENDOMAT AG unverzüglich alle Angaben machen, die diese zur Erfüllung des Auftrages benötigt. Mehrleistungen, die infolge unrichtiger oder fehlerhafter Angaben des Käufers entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Gleiches gilt für zeitliche Verzögerungen aus diesen Gründen.

5

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten im Eigentum der VENDOMAT AG. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Eigentumsvorbehalt auf seine Kosten im Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen wird. Der gesamte Kaufpreis ist sofort bei Erhalt der Rechnung fällig. Bei Nichtzahlung innerhalb der festgelegten Frist ist die VENDOMAT AG berechtigt, ihre Eigentumsansprüche geltend zu machen und die Ware zurückzufordern.

6

Lizenzen und Freischaltung

Der Käufer ist sich bewusst, dass die Produkte von VENDOMAT AG über zeitabhängige Lizenzen verfügen, die nach Ablauf einer bestimmten Zeitdauer wieder freigeschaltet werden müssen. Für den Fall, dass der Käufer mit Zahlungen im Verzug ist, willigt der Käufer ausdrücklich ein, dass der VENDOMAT AG das unwiderrufliche Recht zusteht, eine Freischaltung der Lizenz erst nach vollständiger Bezahlung des aufgelaufenen Schuldbetrages vorzunehmen.

7

Nutzungsrechte und Gewährleistung

VENDOMAT AG gewährt dem Käufer gegen Bezahlung der vereinbarten Vergütung die nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die Software, Module und Programmteile zu nutzen. Der Käufer wird die Software und Lizenzen nur in Verbindung mit den durch die VENDOMAT AG freigegebenen Hardware- und Softwareprodukten benutzen.

Es ist dem Käufer nicht gestattet, Software oder Dokumentationen ohne schriftliche Einwilligung von VENDOMAT AG zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlung behält sich VENDOMAT AG vor, für jeden einzelnen Fall eine Vertragsstrafe von CHF 10'000.– zu verlangen.

Die VENDOMAT AG leistet ab Übergabe der Softwareversion 12 Monate dahingehend Gewähr, dass diese mit der Gesamtkonfiguration zum Zeitpunkt der Übergabe kompatibel und lauffähig sind. Die Gewährleistung geht nach Wahl der VENDOMAT AG auf a) Nachbesserung, b) Ersatzlieferung oder c) Wandlung des Vertrags.

8

Adressänderungen

Der Käufer ist verpflichtet, der VENDOMAT AG innerhalb von 10 Tagen über jede Adressänderung in Kenntnis zu setzen und seinen Vermieter sowie eventuell andere Gläubiger auf einen bestehenden Eigentumsvorbehalt aufmerksam zu machen. Bei Unterlassung wird ebenfalls der Restbetrag fällig.

9

Garantie Ausschluss

Die Garantie bezieht sich auf alle mechanischen und elektronischen Teile. Ausgeschlossen sind Schäden, die durch Sturz, fahrlässige Behandlung oder Gewaltanwendung sowie durch äussere Einflüsse entstehen. Die VENDOMAT AG lehnt jegliche Entschädigungs- oder Ersatzpflichtansprüche für das Ausfallen eines Gerätes oder Software ab. Jede durch Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung ausgeführte Reparatur entbindet VENDOMAT AG von sämtlichen Garantieleistungen.

10

Rücktritt vom Vertrag

Bis zur Lieferung ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wobei die VENDOMAT AG ihm sämtliche entstandenen Kosten (Einrichtungskosten etc.) bis zu einem Drittel vom Brutto-Verkaufspreis in Rechnung stellen wird.

11

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bern.